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USA: Sohn eines lesbischen Ehepaars darf kein US-Bürger werden

31.1.2018 - Auch in Zeiten der „Ehe für alle“ müssen sich Regenbogenfamilien ihre Rechte vor Gericht erstreiten: Ein lesbisches Ehepaar aus den USA und Italien verklagt das US-Außenministerium, weil es ihrem Sohn die Staatsbürgerschaft verweigert.

Von Paula Lochte

31.1.18 - Die US-Amerikanerin Allison Blixt und ihre italienische Ehefrau Stefania Zaccari leben gemeinsam mit ihren zwei kleinen Söhnen in London. Beide Frauen brachten per anonymer Samenspende ein Kind zur Welt. Doch nur der von Allison geborene jüngere Sohn, Massimo, erhielt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.

Zwar erwerben Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer US-amerikanischen Eltern – allerdings nur, wenn sie blutsverwandt sind. Das Problem ist also, dass Allison nicht die biologische Mutter ihres älteren Sohnes, Lucas, ist. Für diesen Fall hält das Außenministerium einen ganzen Wust an zusätzlichen Paragrafen bereit, darunter die Voraussetzung, dass die Eltern verheiratet sind.

Obwohl das Paar verheiratet ist, gilt Lucas als "unehelich" geboren

Hier wird es nun kafkaesk: Das Ministerium begründete seine Ablehnung der Einbürgerung von Lucas nämlich damit, dass er „unehelich“ geboren sei, erzählt das Paar. Tatsächlich waren Allison und Stefania jedoch schon lange vor der Geburt ihrer Söhne zunächst verpartnert, dann verheiratet. Nun fechten sie die Ablehnung vor dem US-Bezirksgericht in Washington D.C. an.

In der Klageschrift heißt es, die Verweigerung der Staatsbürgerschaft sei verfassungswidrig, weil sie den besonderen Schutz von Ehe und Familie missachte und gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere. „Die Regierung behandelt gleichgeschlechtliche Ehepaare, als seien sie nicht verheiratet“, kritisierte der Anwalt des Paares auf einer telefonischen Pressekonferenz.

Übergriffige Fragen zur Art und Weise der Zeugung

Außerdem müssten Regenbogenfamilien eine Reihe übergriffiger Fragen zur Art und Weise der Zeugung ihrer Kinder über sich ergehen lassen, die bei heterosexuellen Paaren entfielen, weil die Beamten bei ihnen nicht automatisch von einer künstlichen Befruchtung ausgingen. Das Ziel dieser Befragungen, herauszufinden, ob die Kinder mit dem US-amerikanischen Elternteil blutsverwandt sind, entbehre dabei jeglicher gesetzlicher Grundlage. Es handele sich dabei um eine zusätzliche Hürde des Außenministeriums, die das Einwanderungsrecht nicht vorschreibe, so der Anwalt weiter.

Während Allison und Massimo sich als US-Bürger in den Staaten niederlassen können und auch Stefania als Ehefrau ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht genießt, ist Lucas das einzige Familienmitglied ohne solche Rechtssicherheit . Allison erzählte deshalb auf der Pressekonferenz: „Dass unsere Söhne nicht gleichbehandelt werden und wir das Lucas, wenn er älter ist, erklären müssen, ist für uns besonders schmerzhaft.“

Vor Gericht vertreten wird die Familie von der LGBT-Bürgerrechtsorganisation Immigration Equality, die auch den Fall eines schwulen amerikanisch-israelischen Paares übernommen hat, dessen Sohn ebenfalls die Staatsbürgerschaft verweigert wurde. Immigration Equality hat eine Petition zur Unterstützung der Klage ins Leben gerufen.

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