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Namibia erkennt gleichgeschlechtliche Ehen an, die im Ausland geschlossen wurden

16.5.2023 - In Namibia ist Homosexualität (noch) illegal, aber das Verfassungsgericht hat heute dennoch zwei Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden. Geklagt hatten ein deutsch-namibisches Frauenpaar und ein Männerpaar.

16.5.2023, red. - Homosexualität ist in Namibia (noch) verboten, aber das Verfassungsgericht in Windhuk hat heute dennoch zwei gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden.

Geklagt hatten zwei Paare: die Namibierin Annette Seiler und ihre deutsche Frau Anita Seiler-Lilles, die in Deutschland heirateten und 2019 - nach zwanzig Jahren - nach Afrika zurückkehrten, und der Namibier Johann Potgieter, der die Ehe mit seinem Mann Matsobane Daniel Digashu in dessen Heimatland Südafrika schloss.

Weil ihr gleichgeschlechtlicher Familienstand abgelehnt wurde, bekamen Seiler-Lilles und Digashu weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis in Namibia.

Recht auf Würde und Gleichbehandlung verletzt

Das Gericht erklärte nun, dass die Nicht-Anerkennung „einer rechtsgültig geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe sowohl die damit verbundenen Rechte auf Würde als auch auf Gleichbehandlung der Beschwerdeführer verletzt.“

Damit hob es ein gegensätzliches Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem letzten Jahr auf. Hier hatte die Richterin zwar Verständnis für die Kläger:innen geäußert, aber auf das bestehende Verbot von Homosexualität verwiesen.

In diesem Jahr sind in Namibia insgesamt zehn Verfahren anhängig, die sich um LGBTQ-Rechte drehen. Dasselbe Gericht hob im März bereits die Entscheidung einer unteren Instanz auf, dem 4-jährigen Sohn eines schwulen Paars, der im benachbarten Südafrika durch Leihmutterschaft geboren wurde, die Staatsbürgerschaft zu gewähren.

Für LGBTQ-Namibier:innen innerhalb ihres Landes bedeuten die Urteile bisher nichts, aber auch für sie scheint Hoffnung zu bestehen: Justizministerin Yvonne Dausab setzt sich für die Abschaffung des aus der Kolonialzeit stammenden „Sodomiegesetzes“ ein und bezeichnete laut der Zeitung The Namibian Sun die Gerichtsverfahren als „wichtigen Meilenstein.“

Anita und Annette Seiler betreiben den Blog Out in Africa.

 

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