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Keine Ehe für alle in Indien - aber klare Ansage des Obersten Gerichtshofs

24.10.2023 - Das Oberste Gericht in Indien hat eine Entscheidung über die Ehe-Öffnung abgelehnt und an die Regierung zurückverwiesen: Sie solle queeren Paaren nicht länger ihre Grundrechte verwehren.

Von Michael Lenz

24.10.2023 - Das Oberste Gericht Indiens hat in einem komplexen Urteil eine Anordnung zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. Zugleich legte das Gericht jedoch Rahmenbedingungen für die staatliche Akzeptanz homosexueller Partnerschaften vor. Die Ehe als „eine stagnierende und unveränderliche Institution einzustufen“, sei „falsch“, hieß es in dem Urteil.

„Gleichberechtigung verlangt, dass Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden“, sagte Indiens höchster Richter Dhananjaya Yeshwant Chandrachud (CJI =Chef Justice of India) bei der Urteilsverkündung. Der Oberste Gerichtshof könne aber die Bestimmungen des Eherechts nicht aufheben oder neu interpretieren. Das sei vielmehr das Vorrecht des Gesetzgebers. Chandrachud räumte ein, dass sich die fünf Richter nicht in jedem Punkt des Urteils einig waren.

Keine Forderung der „urbanen Elite“

In der Urteilsbegründung wies laut Medien das Gericht das von der indischen Regierung vorgebrachte Argument zurück, die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe sei lediglich die Forderung der „urbanen Elite“. „Homosexualität oder Queerness ist kein urbanes Konzept und auch nicht auf die Oberschicht der Gesellschaft beschränkt“, betonte Chandrachud.

Gleichzeitig wies das Gericht die Regierung Indiens als auch die Regierungen der Bundesländer an, gleichgeschlechtliche Paare nicht zu diskriminieren. Eine Verweigerung von „materiellen Vorteilen und Dienstleistungen“, wie sie heterosexuellen Paaren gewährt würden, stelle eine Verletzung der Grundrechte „queerer Paare“ dar.

Die Minderheit der fünf Richter sprach sich gegen den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Adoption von Kindern aus. Es gebe „kein Material, das beweist, dass nur ein verheiratetes heterosexuelles Paar einem Kind Stabilität geben kann“, sagte Richter Chandrachud.

LGBTQ-Aktvist:innen hatten vor dem Obersten Gericht geklagt

Die Aktivistin Anjali Gopalan nannte das Urteil gegenüber indischen Medien „enttäuschend“. „Wir haben schon lange gekämpft und werden das auch weiterhin tun“, sagte Gopalan. Die Vorsitzende der LGBTQ-Organisation „NAZ Foundation“ war eine der Männer und Frauen, die vor dem Obersten Gericht auf die rechtliche Gleichstellung ihrer Partnerschaften geklagt hatten.

Homosexualität wurde in Indien erst seit 2018 legal. Nur 37 Prozent der Inder und Inderinnen sind laut Umfragen der Meinung, dass Homosexualität in ihrer Gesellschaft einen Platz hat. In seltener Einigkeit hatten sich religiöse Führer von Hindus, Muslimen und Christen gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen.

 

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