red., 5.2.2024 - Man muss künftig nicht mehr nur zu zweit und verheiratet sein, um rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen: Die Bundesregierung kündigte ihr Modell der „Verantwortungsgemeinschaft“ an. Deren Zielgruppe sind Menschen, die in anderen Lebensmodellen als der Ehe leben, etwa Befreundete, Alleinerziehende oder Senioren-WGs. Zwei bis sechs volljährigen Personen sollen demnach per notarieller Bekundung eine Verantwortungsgemeinschaft miteinander eingehen dürfen.
Dadurch, so Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe, solle „vieles einfacher“ werden, etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzt:innen oder Vertretungsfragen im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. „Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert“, so der FDP-Politiker. „Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen.“
Eine neue Option für queere Menschen
Gerade für unverheiratete LGBTQ-Menschen bietet sich hier eine neue Option. „Für queere Menschen wird die Verantwortungsgemeinschaft eine Möglichkeit, ihre Wahlfamilie rechtlich abzusichern“, sagte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Die Grünen) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Für Lesben, Schwule oder transgeschlechtliche Menschen ist es oftmals die Wahlfamilie, die aufgrund von Ablehnung nach dem Coming-out den Platz der Herkunftsfamilie eingenommen hat.“
Die oppositionelle Union kritisierte das neue Gesetz als „überflüssig“. Alleinstehende könnten schon jetzt per Vollmacht Verantwortung übernehmen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und legte noch eine populistische Schippe drauf: Die Verantwortungsgemeinschaft könnte „Vielehen“ begünstigen: „Niemand wird kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist. Das könnte zum Beispiel die Vielehe sein.“
Keine „Ehe Light“
Eine „Ehe Light“, vor der Krings ebenfalls warnte, wird die neue Regelung aber nicht sein, wie Buschmann betonte. Die Verantwortungsgemeinschaft werde weder Steuererleichterungen noch erbrechtliche Folgen oder Unterhaltspflichten mit sich bringen. Es soll jedoch möglich werden, den Vermögensausgleich nach Beendigung einer „Verantwortungsgemeinschaft“ zu regeln. Noch unklar ist, ob Buschmanns ursprüngliche Ankündigung eines mehrstufigen Modells mit unterschiedlichen Verantwortungsintensitäte noch Teil des Plans ist.
Das neue, schon im Koalitionsvertrag versprochene Modell ist Bestandteil der Reform des Familienrechts und soll laut Buschmann (FDP) 2025 in Kraft treten.